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   VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22   

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https://dejure.org/2022,13764
VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22 (https://dejure.org/2022,13764)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02.06.2022 - 2 B 51/22 (https://dejure.org/2022,13764)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 2 B 51/22 (https://dejure.org/2022,13764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr 11.3.1 EUV 2015/1998; Nr 6.2.1 EUV 2015/1998; Nr 6.3.2.5 EUV 2015/1998; Nr 6.3.2.6 EUV 2015/1998; Art 12 Abs 1 GG; § 16 LuftSiG; § 3 Abs 1 LuftSiG; § 4 LuftSiG
    Kontrollkraft; Kontrollperson; Lieferkette, sichere; Safety; Security; Tätigkeitsuntersagung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Tätigkeitsverbot für Luftfracht-Kontrolleurin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tätigkeitsverbot für eine Luftfracht-Kontrolleurin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeitsverbot für Luftfracht-Kontrolleurin - Einmalige schwerwiegenden Sorgfaltsverstoß begründet Tätigkeitsverbot

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22
    Das Luftsicherheitsgesetz und damit auch die luftsicherheitsrechtliche Generalklausel nach § 3 LuftSiG dienen dem Schutz vor äußeren Gefahren (englisch: safety), nicht der Abwehr betriebsbedingter Gefahren für die innere Sicherheit (englisch: security; vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 15/2361, S. 14 und 23 sowie BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 -, juris Rn. 10; Giemulla in: Giemulla/van Schyndel, LuftSiG, Stand: März 2021, § 1 Rn. 3; Giemulla/van Schyndel in: Giemulla/von Schyndel, a.a.O., Einleitung Rn. 12 f.).

    Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit ein Schaden für eines der Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 -, juris Rn. 19 - zu dem insoweit inhaltsgleichen § 29 LuftVG - sowie VG Braunschweig, Urteil vom 09.07.2014 - 2 A 1482/13 - Giemulla in: Giemulla/van Schyndel, a.a.O., § 3 Rn. 17; Buchberger, a.a.O., § 3 Rn. 3).

    Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen ohne greifbaren, auf den Einzelfall bezogenen Anlass reichen nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017, a.a.O., Rn. 19).

    Eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn ein Angriff nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017, a.a.O., Rn. 20; Giemulla, a.a.O., § 3 Rn. 22).

  • VG Braunschweig, 11.01.2022 - 2 B 266/21

    Reglementierter Beauftragter; sichere Lieferkette;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22
    Dass die Begründung der Vollzugsanordnung ebenso wie die Ausführungen zur Untersagungsverfügung im Ergebnis auf die Gefahren abstellen, die durch das Verhalten der Antragstellerin für Leib und Leben zahlreicher Menschen entstehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil das öffentliche Interesse am Erlass des Verwaltungsakts und das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung hier zusammenfallen (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 28; Külpmann in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 746, jeweils m.w.N.).

    Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22
    Die Gefahr eines durch einen terroristischen Anschlag herbeigeführten Flugzeugabsturzes ist danach keine betriebsbedingte Gefahr im Sinne des § 29 LuftVG, sondern eine äußere Gefahr im Sinne des § 3 LuftSiG (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.2014 - 4 C 3.13 -, juris Rn. 14 = BVerwGE 150, 114).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22
    Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 2 A 1434/13

    Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22
    Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit ein Schaden für eines der Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 -, juris Rn. 19 - zu dem insoweit inhaltsgleichen § 29 LuftVG - sowie VG Braunschweig, Urteil vom 09.07.2014 - 2 A 1482/13 - Giemulla in: Giemulla/van Schyndel, a.a.O., § 3 Rn. 17; Buchberger, a.a.O., § 3 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22
    Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 31).
  • VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19

    Anhörung; Empfängerhorizont; Luftfracht; Nebenbestimmung; Unternehmerfreiheit;

    Insbesondere soll verhindert werden, dass sich in der Ladung Sprengsätze oder andere verbotene Gegenstände (Nr. 6.0.2 des Anhangs der DVO) befinden, die für einen Terrorakt oder einen anderen Angriff auf den Luftverkehr verwendet werden können (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2022 - 2 B 51/22 -, juris Rn. 38 und 34; Moll-Osthoff, ZLW 2013, 368, 368 f. ; Schäfer, Luftfracht, Wiesbaden 2014, S. 232 f.).

    Die Regelungen über die sichere Lieferkette sollen lückenlose Sicherheitskontrollen gewährleisten, um auszuschließen, dass sich in der Ladung verbotene Gegenstände befinden, die für einen Angriff auf den Luftverkehr verwendet werden können (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2022 - 2 B 51/22 -, juris Rn. 34).

    Eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn ein Angriff nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 -, juris Rn. 20; VG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2022 - 2 B 51/22 -, juris Rn. 33).

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